Nicht nur Unternehmen, sondern auch der einzelne Mensch benötigt Beratung unter Berücksichtigung aller Aspekte seiner Persönlichkeit und seines Lebensumfeldes. Dies zu beachten ist auch in der Betreuung privater Mandate und Mandanten oberstes Gebot der Kanzlei. „Standardfälle“ gibt es nicht.

Schwerpunkte der Tätigkeit für private Mandanten sind u.a. Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht. Auch unseren privaten Mandanten steht die Kompetenz der mit dem Büro kooperierenden Partner aus den unterschiedlichen Fachbereichen wie Steuerberatern, Sachverständigen aus dem Kfz-, dem Elektro- oder anderen Bereichen zur Verfügung.